Reifenversicherung!

Der Versicherer leistet Endschädigung, wenn ein versicherter Schaden im Sinne der Versicherungsbedingung vor liegt und der Versicherungsnehmer als Ersatz für den defekten Reifen einen Baugleichen neuen Reifen erwirbt.

 

Der Kauf des neuen Reifens wird nach folgender Staffel ersetzt und zwar ausgehend von der Profiltiefe des beschädigten Reifes zum Zeitpunkt des Schadeneintritts:

 

ab 8mm 100%

 ab 7mm 80%

ab 6mm 60%

ab 5mm 40%

ab 4mm 30%

ab 3mm 10%

 

Grenze der Entschädigung für sämtliche, während der Versicherungsdauer anfallenden Schäden pro versicherten Reifen ist in Höhe 500,00 € inkl.Mwst.

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